Eine Erbengemeinschaft ist weder eine freiwillige Zusammenkunft, noch eine Interessengemeinschaft, die an einem gemeinsamen Strang zieht. Fakt ist: Eine Erbengemeinschaft besteht aus Mitgliedern, die zwangsverbunden werden.
Dies ist eine wahre Geschichte: Anne nahm, mit 25 weiteren Erben, eine Erbengemeinschaft an.
Lesen Sie, was Anne mit Behörden, Nachlassgericht und schrägen Verwandten erlebt hat. Begeben Sie sich auf die sechsjährige andauernde Reise. Erfahren Sie, wie unser Rechtsstaat mit Gesetzen und Paragraphen umgeht. Der Leser wird erkennen, dass der Begriff „Auslegungssache“ bei vielen Gutachtern und Rechtsanwälten zum Sprachgebrauch gehört. Damit wird der laufende Prozess, von dem man glaubt, dass dieser schon beendet ist, immer wieder neu entfacht.
Anne nimmt den Kampf mit unliebsamen Verwandten, Gerichten und Anwälten auf. Nebenbei lernt sie, dass Beharrlichkeit zum Erfolg führt.
Die Inhaltsbeschreibung in einem Satz zusammengefasst:
Eine Erbengemeinschaft besteht aus Mitgliedern, die zwangsverbunden werden.
Das Buch: „Erbengemeinschaften sind nichts für Weicheier“, habe ich geschrieben, weil ich in diesen 6 Jahren so einige, für mich bisher unbekannte Stolpersteine zu bewältigen hatte. Wenn ich dachte es geht nicht mehr weiter, fand ich doch mit Hilfe anderer, hilfreiche Unterstützung. Nach ca. drei Jahren war schon in meinem Hinterkopf, dass ich darüber ein Buch schreiben MUSS!
Die Menschen, die ich während dieser Zeit gesprochen oder kennengelernt habe, waren Herausforderungen sonders gleichen.
Das ich/wir es bis zum guten Ende geschafft haben, macht mich schon etwas stolz und möchte deshalb dieses wahre Erlebnis den interessierten Lesern weitergeben.
Um die Privatsphäre zu wahren, habe ich die Personen, die in dem Buch vorkommen anonymisiert und zum Schutz derer, mir ein Pseudonym gegeben. Der Vorname ist mein 2. Vorname und mein Nachname beginnt auch mit "SCH".